Statuten
1. NAMEN UND SITZ
1.1 Name
Unter dem Namen “BSC Aargau Süd-West” haben sich der bereits bestehende „Wynentaler Beachsoccer Club“ und die Plauschmannschaft „Bitschi Bätschi“ zu einem Verein zusammengeschlossen und werden nun im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB bestehen.
1.2 Sitz
Sitz des Vereins ist Gontenschwil im Kanton Aargau.
2. ZWECK
Der Verein bezweckt, Beachsoccer Turniere zu organisieren und an ebensolchen teilzunehmen. Auch die Teilnahme an normalen Fussball Turnieren ist möglich. Beachsoccer unterscheidet sich vom normalen Fussball vor allem, dass nicht nur das rein sportliche Ereignis, sondern zusätzlich Fairplay, Fun, Beach- und Lifestyle im Vordergrund stehen soll. Zudem sollen gemeinschaftlich durchgeführte Anlässe wie Partys, kulturelle Veranstaltungen und Feste den Geist innerhalb des Teams fördern. Der Verein ist nicht gewinnorientiert.
3. MITGLIEDSCHAFT
3.1 Grundsatz
Mitglied kann jedermann werden, der in bürgerlichen Ehren und Rechten steht. Die Befolgung der vorliegenden Statuten, der Reglemente und Beschlüsse des “BSC Aargau Süd-West” und dessen Vorstand sind Grundbedingung für die Mitgliedschaft.
3.2 Aufnahme
Das Aufnahmegesuch hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche unter 18 Jahren müssen zudem das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters oder ihres Vormundes / Beistandes beilegen. Der Vorstand entscheidet über das Auf-nahmegesuch endgültig. Der Eintritt von Mitgliedern bedarf der einstimmigen Zustimmung des gesamten Vorstandes.
3.3 Beendigung
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder nach einmaliger erfolgloser Mahnung des Jahresbeitrages.
3.4 Austritt
Ein Austritt ist nur auf Ende eines Kalenderjahres unter Beachtung einer ein-monatigen Frist möglich. Die Austrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.
3.5 Ausschluss
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
Er kann erfolgen:
a) bei schwerer Verletzung der Statuten, Reglemente oder Beschlüsse des “BSC Aargau Süd-West”
b) bei groben Verletzungen des Anstandes oder bei Handlungen, die das Ansehen des Vereins schädigen
c) bei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen dem “BSC Aargau Süd-West” gegenüber
Vereinsschädigendes Verhalten von Mitgliedern wird nicht geduldet und kann mittels Vorstandsentscheid zu Sanktionen oder in begründeten Fällen zum Ausschluss aus dem Verein führen. Das Anhörungsrecht der betroffenen Person/en ist gewährleistet. Subsidiär gelten die Art. 70-75 ZGB über die Mitgliedschaft.
3.6 Rekurs
Der Ausschluss wird dem Betroffenen schriftlich und begründet mitgeteilt. Der Ausgeschlossene kann innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ausschluss-eröffnung ein Rekursbegehren an die nächste Mitgliederversammlung richten. Dann entscheidet das einfache Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, ob der Betroffene endgültig ausgeschlossen werden soll. Der Ausge-schlossene hat das Recht, während der Mitgliederversammlung anwesend zu sein und seine Sache persönlich zu vertreten.
3.7 Stimm- und Wahlrecht
Alle Mitglieder von “BSC Aargau Süd-West” besitzen das Stimm- und Wahlrecht und verfügen über je eine Stimme. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren geht das Stimm- und Wahlrecht auf den gesetzlichen Vertreter oder Vormundes / Beistandes über.
3.8 Initiativrecht
Ein Antrag, der von mindestens 3 Mitgliedern schriftlich zuhanden des Vorstandes gestellt wird, muss von diesem innerhalb eines Monats behandelt werden. Der dabei gefällte Beschluss ist den Antragstellern mitzuteilen und kann an der nächsten Mitgliederversammlung angefochten werden.
3.9 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied des “BSC Aargau Süd-West”: Die Mitgliederversammlung kann, auf Antrag des Vorstandes, Mitglieder oder Gönner, die sich in besonderer Weise für den “BSC Aargau Süd-West” verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Zu ihrer Ernennung sind 2/3 der gültig abgegebenen Stimmen von stimmberechtigten Mitgliedern notwendig. Ehrenmitglieder müssen keinen Jahresbeitrag entrichten.
4. VEREINSORGANE
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
5. MITGLIEDERVERSAMMLUNG
5.1 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
5.2 Einberufung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, die Vorstandssitzungen alle 3 Monate (November, Februar, Mai, August) statt. Einladung und Traktandenliste sind durch den Präsidenten mindestens 20 Tage im Voraus den Mitgliedern zuzustellen.
5.3 Befugnisse
- Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für Folgendes zuständig:
- Änderung der Statuten
- Wahl des Präsidenten und des Kassiers
- Wahl der Revisoren
- Verabschiedung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Diskussion und Verabschiedung des Jahresprogramms
- Festlegung der Mitgliederbeiträge
- Ausschluss von Mitgliedern
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
5.4 Abstimmungen
Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der Anwesenden. Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handmehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
5.5 Leitung
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder in dessen Abwesenheit vom Vizepräsident oder eines Tagespräsidenten geleitet.
5.6 Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auf Wunsch des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens 3 Mitgliedern einberufen werden. Sie hat innert einem Monat nach dem gestellten Begehren stattzufinden.
6. VORSTAND
6.1 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten, Vizepräsidenten, Kassier, Team-Coach und Aktuarin sowie 1-3 weiteren Mitgliedern.
6.2 Wahl
Der Präsident, der Vizepräsident und der Kassierer werden von der Mitglieder-versammlung gewählt. Im Übrigen ergänzt und konstituiert der Vorstand sich selbst.
6.3 Befugnisse
Der Vorstand ist ausführendes Organ vom “BSC Aargau Süd-West”
und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er bestimmt insbesondere die Aktivitäten gemäss Art. 2 und ist für deren Organisation sowie die Finanzen verantwortlich. Der Vorstand kann allfällige Selbstkostenbeiträge festlegen.
6.4 Amtsdauer
Die gewählten Mitglieder des Vorstands haben eine Amtsdauer von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
7. RECHNUNGSKONTROLLE
7.1 Wahl
Die Revision wird durch zwei Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, vorgenommen. Die Revisoren werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.
7.2 Befugnisse
Die Revisoren prüfen die ihr vom Vorstand vorzulegende Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Ihnen sind sämtliche Unterlagen der Rechnungsführung jederzeit zur Verfügung zu stellen.
7.3 Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
8. FINANZIERUNG
8.1 Finanzierung
Der “BSC Aargau Süd-West” finanziert sich durch folgende Beiträge:
- Mitgliederbeiträge
- Sponsorenbeiträge
- Veranstaltungen
8.2 Mitgliederbeiträge
Die Mitglieder sind zu festen Jahresbeiträgen verpflichtet, die jeweils 60 Tage nach erhalt der Rechnung des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten sind. Die Höhe des Beitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt
8.3 Sponsorenbeiträge
Jedes Mitglied ist verpflichtet nach besten Möglichkeiten Sponsoren anzuwerben. Entsprechendes Informationsmaterial ist beim Vorstand erhältlich.
8.4 Veranstaltungen
Der Verein organisiert Anlässe wie Partys und kulturelle Veranstaltungen, die jedoch nicht gewinnorientiert ausgerichtet sind.
8.5 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr schliesst mit dem 31. Dezember ab.
9. STATUTENÄNDERUNGEN
9.1 Antrag
Die Statuten können auf Antrag des Vorstandes oder von mindestens 3 Mitgliedern geändert werden.
9.2 Abstimmung
Für die Annahme einer Statutenänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Anwesenden an einer Mitgliederversammlung.
10. AUFLÖSUNG ODER FUSION
10.1 Verfahren
Die Auflösung oder Fusion des Vereins kann mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen nach Begleichung aller Schulden an den Behindertensport in der Schweiz.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Inkrafttreten
Vorstehende Statuten sind von der Gründungsversammlung vom 15. September 2007 in Gontenschwil angenommen und per sofort in Kraft gesetzt worden.
Für den BSC Aargau Süd-West:
- Der Präsident: Roland Kaspar
- Der Vizepräsident: Mirco Hilfiker
- Der Kassier: Christoph Schmutz
- Der Team-Coach: Kilian Käser
- Aktuarin: Stephanie Schmid
- Beisitzer: Steven Schär

